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IFA Life Class Sixty Plus

Life Class Sixty Plus ist ein von der Linzer IFA Gruppe entwickeltes kombinatives Finanzprodukt. Life Class Sixty Plus wurde den geschädigten Kunden zur Pensionsvorsorge empfohlen. Beim Produkt wurden verschiedene Bausteine kombiniert. Die Hauptkomponenten bestehen aus einer klassischen Lebensversicherung, deren Ankauf mit einem Fremdwährungskredit finanziert wird sowie einer weiteren Lebensversicherung, die als Tilgungsträger den Kredit bei Laufzeitende rückführen soll.

Life Class Sixty Plus trägt ein für Kunden ruinöses Risiko in sich. Das gesamte Modell wurde von Deutschen (ebenfalls gescheiterten) Anlagemodellen abgeschaut und ab dem Jahr 2000 von IFA in den österreichischen Markt eingeführt. 2005 wurde der Vertrieb eingestellt. In der Zeit bis zur Einstellung des Vertriebes wurde das Produkt zu einem regelrechten Verkaufsschlager. Hunderten Kunden wurde das Modell als vorgeblich intelligente Pensionsvorsorge ans Herz gelegt. Durch den gleichzeitig mitvermittelten Kredit wurden auch Kundenschichten erreicht, die oftmals gar nicht die notwendigen liquiden Mittel hatten, um in höherem Volumen Anlegerprodukte zur Vorsorge zu erwerben. Dadurch, dass gleich zwei Versicherungsgesellschaften auf die volle Vertragssumme (Kreditsumme) Provisionen an IFA zahlten, war das Produkt für IFA im Verkauf besonders lukrativ. Durch die in Summe extrem hohen Kosten des Modells und die – laut Gerichtsgutachten - ungünstige Kombination von Fremdwährungs- und Anlagerrisken, wies das Modell allerdings von Anfang an nur eine relativ geringe langfristige Erfolgswahrscheinlichkeit auf und war als Pensionsvorsorge faktisch untauglich.

Wir führen seit dem Jahr 2010 eine Reihe von Gerichtsverfahren gegen die IFA Gruppe vor dem LG Linz. In einzelnen Fällen wurden bereits Schadensregelungen mit IFA erzielt. Da die Laufzeit der Modelle noch nicht abgelaufen ist, konzentrieren sich die Gerichtsverfahren in erster Linie auf die Feststellung der Haftung von IFA.

Nach österreichischem Recht beginnt die schadenersatzrechtliche Verjährung erst dann zu laufen, wenn die anspruchsbegründenden Gründe dem Kunden bekannt werden. Der Geschädigte darf daher nicht zuwarten, bis die Fälligkeit des Modells eintritt, sondern muss davor eine sog. Feststellungsklage gegen den Schädiger erheben. Ob eine Verjährung der Ansprüche des geschädigten Kunden bereits eingetreten sein könnte, ist im Einzelfall zu prüfen. Aufgrund der bisherigen Verfahrensergebnisse gehen wir davon aus, dass die Verjährung der Ansprüche noch nicht eingetreten ist. Es bedarf nämlich besonderer bankfachlicher Expertise, um zu erkennen, dass das Modell konzeptionsbedingt von Anfang an mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für den Kunden führen würde. Die hohen „Deckungslücken“, die das Modell aufweist, sind daher nicht etwa das Ergebnis einer ungünstigen Entwicklung auf den Finanzmärkten, sondern vielmehr modellimmanent. Aus unserer Sicht wurden die Kunden massiv über den wahren Charakter der vorgeblichen Pensionsvorsorge getäuscht.

Der OGH hat die Haftung zwischengeschalteter Vertriebsgesellschaften für dieses Modell bereits mehrfach bejaht. Die gegen IFA vor dem LG Linz gerichteten Klagen sind nach wie vor gerichtsanhängig. Aigner + Partner vertreten eine Gruppe von rd. 50 geschädigten Anlegern.

Aigner Lehner Zuschin 18.04.2016, RA Mag. Lukas Aigner

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