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Rückforderung von Verlusten durch Online-Glücksspiel

Aktuell erreichen uns immer häufiger Anfragen von Mandanten, die bei Online-Glücksspielen hohe Verluste erlitten haben. In den meisten Fällen konnte Aigner Lehner Zuschin Rechtsanwälte die Verluste erfolgreich zurückfordern.

Gerne prüfen wir auch Ihren Fall und stehen für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch unter der Telefonnummer 01 361 99 04 jederzeit zu Ihrer Verfügung.

Unsere enge Zusammenarbeit mit Prozessfinanzierern ermöglicht es Ihnen auf Wunsch auch ganz ohne Risiko Ihre Spielverluste zurückzufordern. Der Prozessfinanzierer übernimmt dabei alle anfallenden Kosten für den Rechtsanwalt und das Gerichtsverfahren. Nur im Erfolgsfall erhält der Prozessfinanzierer einen im Vorhinein vereinbarten Prozentsatz Ihrer zurückgeforderten Spielverluste. Gerne informieren wir Sie über diese Möglichkeit und bringen Sie mit einem Prozessfinanzierer in Kontakt.

Glücksspielmonopol

Das Betreiben von Glücksspiel ohne Lizenz ist in Österreich illegal. Aufgrund des Glücksspielmonopols sind die Casinos Austria AG und die Österreichische Lotterien GmbH sowie die dazugehörige Online-Plattform win2day die Einzigen, die eine Glücksspiellizenz besitzen und somit in Österreich legal Glücksspiel anbieten dürfen. Das Glücksspielmonopol ist dabei nicht auf die Casinos selbst beschränkt sondern gilt auch bei Online-Anbietern. Bieten Online-Glücksspielplattformen, wie z.B. MrGreen, 888 casino, Bwin, Pokerstars etc. ihre Dienste in Österreich an, bestehen gute Chancen, ihre Spielverluste wieder zu erlangen.

Hilfe und Maßnahmen durch unsere Kanzlei bei Online Glücksspielverlusten
Aigner Lehner Zuschin Rechtsanwälte
Ihre kompetenten Spezialisten

Wenn auch Sie Spielverluste bei Online-Casinos erlitten haben, sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Aufgrund unserer Erfahrung wissen wir genau, worauf zu achten ist und können Ihnen schnell sagen, ob eine Chance besteht, ihr verlorenes Geld wieder zurückzubekommen und welche Schritte zu setzen sind, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Setzen Sie noch heute den ersten Schritt zur Kompensation Ihres Schadens und treten Sie mit uns in Kontakt. Rufen Sie uns an oder senden Sie gleich folgende Unterlagen mit dem Betreff „Schaden durch Online-Glücksspiel“ an office@aigner-partners.at:
•    Name und Internetadresse der Online-Glücksspielplattform
•    Ihre Accountdetails (Accountname, E-Mailadresse mit der Sie sich registriert haben)
•    Bei welchen Spielen haben Sie Ihr Geld verloren (Roulette, Automaten, Poker,…)
•    Höhe Ihrer Spielverluste
•    Nachweis über Ihre Einzahlungen

Die erfahrenen Anwälte von Aigner | Lehner | Zuschin Rechtsanwälte werden Sie umgehend zur näheren Erörterung der Sachlage kontaktieren und Ihnen ein persönliches Angebot (auch unter Einbeziehung eines Prozessfinanzierers) zur Verfolgung Ihrer Ansprüche unterbreiten.

Verbotenes Glücksspiel

Bei Glücksspiel denkt man zuerst nur an die klassischen Anbieter von Online-Automaten oder –Roulettetischen. Laut Glücksspielgesetz fallen aber auch Spiele wie Poker, Black Jack, Bingo, Baccarat und viele mehr darunter. Für all diese (Glücks-)Spiele gilt das Glücksspielmonopol.

Virtuelle Sportwetten

Die klassischen Sportwetten fallen nicht unter das Glücksspielmonopol. Der Gesetzgeber macht hier einen Unterschied, da der Glücksfaktor durch die Geschicklichkeit der Sportler vermindert wird.
Anders ist das aber bei virtuellen Sportwetten. Das Ergebnis von virtuellen Pferde- und Hunderennen wird ausschließlich durch einen Computer generiert und ist daher nur der Glücksfaktor entscheidend. Spielverluste bei virtuellen Bewerben können also zurückgefordert werden.

Lootboxen

Lootboxen sind virtuelle Behälter in Computerspielen, die Spieler mit echtem Geld direkt im Spiel kaufen können. Lootboxen enthalten zufällige Sammlungen bestimmter Items, wie z.B. Rüstungen oder nützliche Gegenstände.
Neben Online-Games, wie z.B. World of Warcraft, bei denen diese Lootboxen mit Waffen und anderen bestimmten Gegenständen gefüllt sind, ist ein prominentes Beispiel dafür FIFA Ultimate Team (FUT). Bei FIFA können unterschiedliche Packs (Bronze, Silber, Gold) gekauft werden. Je mehr Geld man ausgibt, umso höhere Chancen hat man, besonders gute Spieler zu erhalten. Es ist aber ausschließlich vom Glück abhängig, welche Spieler und Gegenstände man erhält. Aus diesem Grund wird der Kauf dieser Packs dem Glücksspiel zugerechnet und ist das Anbieten ohne Lizenz illegal. Klar ist, dass die Electronic Arts GmbH (EA Sports) und andere Spielehersteller keine Glücksspiellizenz in Österreich besitzen.

Aktuelles von Aigner Lehner Zuschin

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