Diverse Streitigkeiten hinsichtlich Bankklauseln
Wir vertreten laufen Kunden im Hinblick auf Vertragsstreitigkeiten mit Banken. Sehr oft berufen sich die Banken dabei auf Klauseln, die entweder im Lichte des Verbraucherkredit-Gesetzes, oder auch nach allgemeinen Grundsätzen die gröblich benachteiligend für die Kunden sind, und dementsprechend als unwirksam zu beurteilen sind. Aktuelle Interventionen unserer Kanzlei betreffen etwa die Frage, ob die Bank bei Auslandstransaktionen von hohen Summen von Vornherein zur Konvertierung in die inländische Währung berechtigt ist, ohne mit dem Kunden Rücksprache zu halten. Wesentliche Streitthemen sind in der Praxis auch die Frage, ob der Kunde verpflichtet ist, Kreditsicherheiten zu verstärken, sofern sich etwa durch die Währung, oder die schlechtere Entwicklung des Tilgungsträgers eine Deckungslücke ergibt. Regelmäßig erzielen wir in diesem Zusammenhang eine gesamthafte Regelung zugunsten des Mandanten. Weiterführende Informationen speziell in Zusammenhang mit CHF-Krediten finden Sie auch unter www.schweizerfrankenkredit-schaden.at.