Ablehnungsantrag gegen Richter im Verfahren der Stadt Linz gegen Bawag P.S.K. nunmehr rechtskräftig zurück- bzw. abgewiesen
Das Verfahren Stadt Linz gegen Bawag P.S.K. wegen des Swap 4175 ist seit 2011 gerichtsanhängig, nach dem Plan des Gerichts sollte es aber im Sommer 2019 in die finale Phase gehen. Deshalb wurden zahlreiche Verhandlungstermine anberaumt.
Am Freitag, dem 12. April 2019, wurden zwei weitere zentrale Zeugen einvernommen. Überraschenderweise wurde nach Abschluss der Befragung von Seiten der Bawag ein Ablehnungsantrag gegen den Richter eingebracht. Die Fragen an die Zeugen hätten Elemente einer vorgreifenden Beweiswürdigung enthalten. Die Stadt Linz kann diesen Rechtsstandpunkt nicht teilen.
Die für 16. und 19. April geplanten Prozesstage mussten abgesagt werden, ein Richtersenat hatte über den Ablehnungsantrag zu entscheiden, wie auch zahlreiche Medien wie ooe.ORF.at, Kronen Zeitung und Oberösterreichischen Nachrichten berichteten.
In der Folge wurde mit Beschluss des Handelsgerichts Wien entschieden, dass der Ablehnungsantrag gegen den Richter zurück- bzw. abgewiesen wird. Nachdem die Bawag einen Rekurs gegen diese Entscheidung erhoben hat, entschied das OLG Wien als Rechtsmittelinstanz endgültig und gab dem Rekurs nicht statt, womit der Ablehnungsantrag gegen den Richter nunmehr rechtskräftig zurück- bzw. abgewiesen ist.
Update vom 16.10.2019, RA Mag. Lukas Aigner