Aigner Lehner Zuschin bereiten Gruppenklage in der Causa Commerzialbank vor
Am 14. Juli 2020 untersagte die Finanzmarktaufsicht FMA der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG die Fortführung des Geschäftsbetriebes. Ein Wirtschaftsprüfer führt seither als Regierungskommissär den Geschäftsbetrieb das Kreditinstituts, dessen Vorstandsmitglieder alle zurückgetreten sind. Während die Rückzahlung von Einlagen bis zu EUR 100.000,00 je Person und Kreditinstitut durch die Einlagensicherung Austria vorgesehen ist, müssen zahlreiche Großanleger, darunter auch ein bekannter Großkonzertveranstalter, um ihre Guthaben bangen.
Beträchtliches Medieninteresse löste in dem Fall nicht nur die mögliche Verbindung zu einem Bundesligafußballklub, sondern vor allem auch die Rolle der TPA Wirtschaftsprüfung GmbH, die über viele Jahre hinweg und zuletzt noch im Vorjahr einen Bestätigungsvermerk zu den Konzernabschlüssen ausgestellt hatte, aus. Mittlerweile wurde das Testat für die Bilanz 2018 widerrufen. Einerseits sollen von der Commerzialbank gefälschte Saldenbestätigungen zu Einlagen bei anderen Banken an den Wirtschaftsprüfer übermittelt worden sein, andererseits wird zu prüfen sein, inwieweit dieser seiner Verpflichtung, die Bankbestätigungen selbst direkt von den jeweiligen Kreditinstituten einzuholen, nachgekommen ist.
Aigner Lehner Zuschin bereiten derzeit eine Gruppenklage für geschädigte Kunden der Commerzialbank vor und verfügen speziell zu den maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen in dieser Causa über besondere Expertise. Nicht zuletzt publizieren Partner der Kanzlei zur Haftung der Abschlussprüfer in derartigen Fallkonstellationen; die Bestimmungen der §§ 275 UGB ff. wurden von RA Dr. Lehner im Wiener Kommentar zum Unternehmensgesetzbuch (Völkl/Lehner in Straube/Ratka/Rauter, UGB II/RLG3) besprochen.
Geschädigte sind aufgerufen, zur Wahrung ihrer Ansprüche ein Erstgespräch zu vereinbaren und die Vorgehensmöglichkeiten im Rahmen einer Gruppenklage prüfen zu lassen.
24.07.2020, RA Mag. Lukas Aigner, RA Dr. Johannes Lehner