Aigner Lehner Zuschin berufen erfolgreich gegen erstinstanzliche Abweisung der „BUWOG“ Klage gegen Republik Österreich und Kärnten
Im Jahr 2020 wurde von Aigner Lehner Zuschin Klage für die Mandantin CA Immobilien Anlagen AG gegen die Republik Österreich und das Bundesland Kärnten vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebracht. Anspruchsgrundlage ist die mutmaßlich parteiliche Beeinflussung des Bestbieterverfahrens zur Veräußerung der Bundeswohnbaugesellschaften im Jahr 2004, die auch Gegenstand des laufenden Strafverfahrens gegenüber dem ehemaligen Finanzmister Mag. Karl-Heinz Grasser uA ist. Nachdem das erstinstanzliche Gericht die Klage wegen Verjährung abgewiesen hatte, wurde von unserer Kanzlei für die Mandantin gegen diese Entscheidung erfolgreich Berufung erhoben. Das Oberlandesgericht Wien hat als Berufungsgericht nunmehr festgestellt, dass der Klagsanspruch unserer Mandantin nicht verjährt ist. Das Berufungsurteil ist nicht rechtskräftig und kann dagegen noch ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof erhoben werden. Weiterführende Berichterstattiung in der Causa finden Sie unter anderem in DerStandard.at.
04.06.2024, RA Dr. Johannes Lehner, RA Mag. Lukas Aigner