Aigner Lehner Zuschin bringen Musterklagen wegen Negativzinsen ein
Die Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Thema „Negativzinsen“ bei Unternehmerkrediten entwickeln sich dynamisch. In der Zwischenzeit wurde in mehreren erstinstanzlichen Entscheidungen von den Gerichten bestätigt, dass die Bank bei einem indikatorgebundenen Kredit (EURIBOR bzw. LIBOR) verpflichtet ist, den Negativzinssatz vom Aufschlag abzuziehen. Im günstigsten Fall ergibt sich damit eine Nullverzinsung. Die Verpflichtung zur Anrechnung der Negativzinsen auf den Aufschlag gilt sowohl für die Vergangenheit, als auch für die Zukunft. Da die Zinsprognosen weiterhin von einer noch lange andauernden Negativzinsphase ausgehen - per 24.07.2019 steht zum Beispiel der 3 Monats-EURIBOR bei minus 0,374, der 3 Monats Schweizer Franken LIBOR bei minus 0,756 - ist die Rechtslage virulenter denn je. Die für Unternehmer und Gemeinden erzielbaren wirtschaftlichen Vorteile sind enorm.
Zuletzt hatte auch das LG Steyr in einem vom Städtebund initiierten Musterfall zugunsten einer Gemeinde festgestellt, dass die Negativzinsen an die Gemeinde weiterzugeben sind. Unsere Kanzlei hat für diverse betroffene Unternehmen und zahlreiche Gemeinden aus ganz Österreich eine konzertierte Rechtsanwaltsintervention auf den Weg gebracht. Im Zuge der Intervention wurden bereits mehrere Klagen vor Gericht gebracht. Aufgrund unseres Vorgehens haben bereits mehrere Banken eingelenkt, Vergleiche konnten geschlossden werden.
Per 23.7.2019 wurden nun drei neue (Muster)Klagen gegen die Volksbank Vorarlberg e. Gen. vor dem Landesgericht Feldkirch eingebracht, der Streitwert beläuft sich gesamt auf über EUR 130.000,00.
Damit keine bzw. möglichst wenig Ansprüche verjähren, raten wir weiterhin zu einem raschen Handeln.
24.07.2019, RA Mag. Lukas Aigner