Aigner Lehner Zuschin erwirken Naturschutzbewilligung für Errichtung von Fußballtrainingsplätzen
Für unsere Mandantin haben wir die öffentlich intensiv diskutierte Naturschutzbewilligung (Bürgeranwalt ORF) für die Errichtung von Fußballtrainingsplätzen in Pasching/Oberösterreich erfolgreich durchgesetzt. In der nunmehr ergangenen Entscheidung folgt das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich unserer Rechtsansicht, dass die Beschwerde des Umweltanwalts als rechtlich nicht zulässig zurückzuweisen ist. Das Verfahren war von einer intensiven Interessensabwägung gekennzeichnet, wobei aufgezeigt werden konnte, dass der Projektumsetzung letztlich keinerlei ökologische Bedenken entgegenstehen. Nachdem wir für unsere Mandantin bereits erfolgreich die Rodungsbewilligung erwirken konnten, steht einer baldigen Projektumsetzung nunmehr nichts mehr im Wege.
04.11.2019, RA Dr. Johannes Lehner