Aigner Lehner Zuschin prüfen Ansprüche für durch Ölpreissturz geschädigte Anleger
Im Zusammenhang mit der durch die COVID-Pandemie ausgelösten Stagnation der Weltwirtschaft wurde Öl an der New Yorker Börse (Terminkontrakt für Mai) am 20.04.2020 erstmals in der Geschichte zu einem negativen Preis gehandelt. Hintergrund dafür ist, dass Öl mit Futureskontrakten gehandelt wird, die einen Monat vor physischer Lieferung fällig werden. Da nun niemand im Mai 2020 Öl haben will, nicht zuletzt weil auch die Lagerkapazitäten weitgehend erschöpft sind, führte dies auf den Öl-Märkten dazu, dass erstmals seit Aufnahme des Future-Handels im Jahr 1983 ein Barrel zum negativen Preis von USD 37,63 gehandelt wurde. Wenn auch die Preise auf den Märkten nunmehr wieder in den positiven Bereich drehten, ist der Schaden für viele Investoren bereits eingetreten, freilich abhängig vom jeweiligen Finanzprodukt und dem dahinterstehenden Preismechanismus. Wir haben bereits in der Vergangenheit erfolgreich Investoren speziell im Zusammenhang mit Öl Zertifikaten vertreten. Es zeigt sich, dass Anleger oftmals davon ausgehen, der jeweils aktuelle Handelspreis (Tagespreis) wäre maßgeblich für die Wertentwicklung, wogegen die Produkte (z.B. Zertifikate) typischerweise an die Terminkurse gekoppelt sind und damit ganz anderen Risiken folgen (siehe nur die aktuelle Entwicklung). Bei Zertifikaten, Optionsscheinen, CFDs (Contracts for differences) und anderen Derivatgeschäften hat der massive Preisverfall teilweise existenzbedrohende Auswirkungen. Bei einzelnen Produkten ist nicht nur ein Totalverlust eingetreten, sondern könnten die Anleger darüber hinaus sogar mit Nachschussforderungen, die ein Vielfaches des investierten Betrages ausmachen können, konfrontiert sein. Die Situation erinnert an die CHF-Krise aus Januar 2015, auch damals führte eine massiver Kursrutsch mitunter zu extremen Nachschussforderungen, die wir aber regelmäßig zugunsten der Investoren abwehren konnten. Auch für Fondsanleger sind Ersatzansprüche denkbar, sollte das Management nicht die nötige Sorgfalt an den Tag gelegt haben. Aufgrund der Abrechnungsmodalitäten im Derivatebereich/bei Termingeschäften sind negative Kurse denkbar und schlagen auf die Werte durch. Solche Szenarien müssen also im Risikomanagement des Verwalters stets mitbedacht werden und muss – wie von diversen Gerichtssachverständigen in von uns bereits in der Vergangenheit betreuten Fällen bestätigt wurde – unter anderem ein strenges Limitsystem etabliert sein. Wir haben bereits mehrere Produkte auf die rechtlichen Möglichkeiten für geschädigte Investoren in Prüfung gezogen. Gerne nehmen wir eine erste unverbindliche und kostenfreie Sichtung auf rechtliche Möglichkeiten in Ihrem individuellen Fall vor.
21.04.2020, RA Mag. Lukas Aigner