Aigner Lehner Zuschin schließen für Kunden Vergleich mit ö. Großbank betr. „Zinsswaps“ ab
Aigner Lehner Zuschin Rechtsanwälte, federführender Partner RA Lukas Aigner im Team mit RA Nathalie Steidl schließen für Kunden Vergleich mit österreichischer Großbank betreffend Zinsabsicherungsgeschäften („Zinsswaps“) ab.
In den letzten Jahren haben Banken Kunden sehr oft Zinssicherungsgeschäfte, sogenannte „Fixzinsswaps“ empfohlen. Typischerweise hat die Bank dazu in der Beratung auf das Risiko steigender Zinsen hingewiesen.
Durch die stark sinkenden Marktzinsen (die seit nunmehr 2015 bei den maßgeblichen Indikatoren sogar im negativen Bereich liegen) haben diese Zinsswaps praktisch bei allen Kunden sehr hohe Kosten verursacht. Teilweise entsteht zusätzlich die Problematik, dass die Banken in der periodischen Abrechnung der Zinsswaps die Negativzinsen nicht berücksichtigen, sodass der Kunde fallweise sogar doppelt bezahlt. Seit einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes im Jahr 2018 steht fest, dass die Bank auch bei solchen Zinsswaps den Kunden aufzuklären hat, soweit der Zinsswap von der Bank mit einem negativen Anfangswert zulasten des Kunden ausgestaltet worden ist.
RA Lukas Aigner wurde 2020 von einer österreichischen Unternehmensgruppe beauftragt, Ansprüche gegen ein österreichischen Großbank im Zusammenhang mit solchen Zinsswaps zu prüfen. In der näheren Prüfung stellte sich heraus, dass die Bank diese Geschäfte von Beginn weg nachteilig für den Kunden ausgestaltet hatte. Nachdem außergerichtliche Gespräche mit der Bank zunächst scheiterten, brachten Aigner Lehner Zuschin am Handelsgericht Wien Klage gegen die Bank ein. Im November 2020 wurde ein Gerichtsvergleich abgeschlossen, der bewirkt, dass dem Kunden ein erheblicher Teil der Zahlungen aus der Vergangenheit rückerstattet wird und der Kunde auch zukünftig keine Zahlungen mehr an die Bank aus dem Zinsswap-Geschäft zu leisten hat.
Aigner Lehner Zuschin haben in den letzten Jahren bereits hunderte Schadensfälle im Zusammenhang mit Zinsswaps und generell Derivaten (unter anderem auch mit sehr komplexen Währungsderivaten) erfolgreich für Kunden bereinigen können. Durch die Vertretung der Kunden in medienprominenten Verfahren, wie etwa jenem der Stadt Linz gegen die BAWAG P.S.K. im Zusammenhang mit einem CHF-Swap-Geschäft, aber auch in Vertretung anderer österreichischer Städte und Gemeinden konnten ALZ sehr viel Erfahrung in der Vertretung von Kundeninteressen bei derartigen Geschäften erlangen.
Gemäß den Untersuchungen von Aigner Lehner Zuschin haben praktisch alle Banken die Zinsswap-Geschäfte mit den Kunden mit negativen Anfangswerten zulasten der Kunden ausgestaltet. In den wenigsten Fällen wurde dieser Umstand korrekt und vollständig mit dem jeweiligen Betrag gegenüber dem Kunden offengelegt. Jeder Kunde, der in den letzten Jahren ein solches Zinswap-Geschäft mit einer Bank abgeschlossen hat, sollte das jeweilige Geschäft in diese Richtung untersuchen lassen. Sollte sich in der Prüfung ein negativer Anfangswert herausstellen und die Bank in der Beratung darüber nicht aufgeklärt haben, kann das Geschäft rückabgewickelt werden.
Gerne stehen wir für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung.
10.12.2020, RA Mag. Lukas Aigner