Aigner Lehner Zuschin vertreten CA Immo in Zivilverfahren mit 1,9 Mrd. Streitwert gegen Republik Österreich und Land Kärnten
„Grasser-Prozess als Pyrrhussieg?“ so lautet der Titel eines Artikels der Tageszeitung Kurier vom 07.09.2020, in dem über die von unserer Kanzlei auftrags und namens der beim Buwog-Verkauf unterlegenen CA-Immobilien Anlagen AG eingebrachte Klage gegen die Republik Österreich und das Bundesland Kärnten berichtet wird. Unsere Sozietät hatte - wie berichtet - zuerst für die Mandantin nur 1 Mio. EUR aus dem Titel des Schadenersatzes (teil)eingeklagt, obwohl sich der Gesamtschaden auf 1,9 Mrd. EUR beläuft. Die vom Kurier vermutete Taktik hinter der relativ geringen Schadensforderung, dass durch ein Musterverfahren Kosten und Steuergeld gespart werden können und eine außergerichtliche Einigung zwischen der CA-Immo und den Beklagten Republik Österreich und Land Kärnten möglich sei, interpretiert die Tageszeitung als Schuss vor den Bug, auf den allerdings von den Gegnern nicht regiert wurde. Daher war die Klägerin am 29. Mai 2020 gezwungen, auch die Restforderung einzuklagen Der Kurier zitiert aus der Klagsschrift: „Auch nach der am 27. 2. 2020 erfolgten Teileinklagung von einer Million Euro, die aus prozessökonomischen Überlegungen erfolgt ist, hat trotz weiterer Gesprächsangebote keine Kontaktaufnahme durch die Beklagten stattgefunden. Der Klägerin bleibt daher nichts anderes übrig, als nunmehr sämtliche Forderungen gerichtlich geltend zu machen.“
Der Bericht verweist zum Abschluss auf den „delikaten Aspekt in der Causa“: einerseits werden beträchtliche Mittel aufgewendet, um die Angeklagten im Buwog-Prozess vor Gericht zu bringen, andererseits könnte sich eine Verurteilung aufgrund der Schadenersatzforderung der übergangenen CA-Immo als „Pyrrhussieg“ herausstellen.
08.09.2020, RA Dr. Johannes Lehner