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Aigner Lehner Zuschin vertreten Mandanten im Zusammenhang mit ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung
Viele Mandanten sind damit konfrontiert, dass sie ihr Unternehmen aufgrund der Corona-Maßnahmen de facto schließen mussten. Dennoch verweigern die meisten Versicherungen den Versicherungsschutz aus der Betriebsunterbrechungsversicherung, wenn der Mandant selbst um Deckung ansucht. Da diese Ablehnung unserer Ansicht nach in den meisten geprüften Fällen zu Unrecht erfolgt, treten wir regelmäßig an Versicherungen heran und erwirken in der Regel auch eine Deckung.
20.05.2020, RA Dr. Georg Zuschin, MBA