BUWOG-Prozess: Aigner Lehner Zuschin vertreten CA Immo bei Schadenersatzklage
Im Prozess gegen Mag. Karl-Heinz Grasser u.a. wurde am 04.12.2020 von der Richterin das Urteil mündlich verkündet. Neben den – nicht rechtskräftigen – Verurteilungen verkündete die Richterin auch sechs Freisprüche. Nachdem weder Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft noch die Privatbeteiligten dagegen Rechtsmittel angemeldet haben, erwuchsen diese Freisprüche in Rechtskraft. Es ging dabei um Anklagen im Zusammenhang mit Korruptionsverdacht beim Bürohaus Terminal Tower.
Die von Aigner Lehner Zuschin vertretene Privatbeteiligte CA Immo hat ebenso wie die Immofinanz keine Rechtsmittel gegen das Urteil angemeldet. Wie orf.at berichtete, hat die CA Immo, die bei der Privatisierung der Bundeswohnungen im Vergabeverfahren knapp der Immofinanz/RLB OÖ unterlag, bereits eine Klage auf EUR 1,9 Mrd. gegen die Republik Österreich und das Bundesland Kärnten beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien eingebracht, wie RA Dr. Lehner auch gegenüber der APA erläuterte.
Die Meinung des Präsidenten der Generalprokuratur des Bundes, wonach die unterlegene CA Immo keinen Anspruch gegen die Republik Österreich habe, weil der Verkauf der Bundeswohnungen keine Hoheitsverwaltung bzw. behördliche Tätigkeit gewesen sei, kann nicht geteilt werden. Denn diese Voraussetzung ist im gegenständlichen Fall nicht gegeben und diese Argumentation überrascht insofern, als sie auch in der Klagebeantwortung von der Finanzprokuratur nicht herangezogen wurde.
10.12.2020, RA Dr. Johannes Lehner, RA Mag. Lukas Aigner