Insolvenz der börsenotierten EYEMAXX Real Estate AG
Am 05.11.2021 wurde beim Landesgericht Korneuburg über das Vermögen der EYEMAXX Real Estate AG mit Sitz in 2333 Leopoldsdorf bei Wien das Insolvenzverfahren eröffnet. RA Dr. Ulla Reisch wurde zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Berichts- und Prüfungstagsatzung wurde für den 15.12.2021 anberaumt. Die Sanierungsplantagsatzung wird am 26.01.2022 stattfinden. Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags ist das Angebot an die Insolvenzgläubiger, dass diese 20% ihrer Forderungen binnen drei Jahren erhalten.
Folgende Anleihen, welche insbesondere in Deutschland und in Österreich öffentlich begeben wurden, sind von der Insolvenz betroffen:
- WKN: A2GSSP - ISIN: DE000A2GSSP3
- WKN: A2YPEZ - ISIN: DE000A2YPEZ1
- WKN: A289PZ - ISIN: DE000A289PZ4
- WKN: A3E5VR - ISIN: DE000A3E5VR6
Eine gemeinsame Vertretung der Rechte der Anleihegläubiger durch einen Kurator im Sinne des Ö TeilschuldverschreibungsG oder Kuratorengesetz (KurG) ist aufgrund des Hauptsitzes der Gesellschaft in Deutschland nicht gegeben. Betroffene Anleihegläubiger haben ihre Forderungen daher selbstständig bis zum 01.12.2021 gerichtlich anzumelden.
Die Hintergründe der Insolvenz werden derzeit evaluiert. Als börsenotiertes Unternehmen wird auch die Einhaltung von Publizitätspflichten nach der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) durch die Organe der Emittentin zu überprüfen sein. In die Prüfung miteinzubeziehen ist ferner auch die Rolle von beteiligten Dritten (Immobilienwertgutachter, Vertriebspartner der Emittentin, Abschlussprüfer etc.). Die Anleihen waren gemäß den Emissionsbedingungen teilweise auch mit einer (grundbücherlichen) Sicherstellung durch einen Treuhänder verbunden (insb. die Anleihe ISIN DE000A289PZ4 bis zu einem Höchstbetrag von EUR 30 Mio.). Aus den uns zur Verfügung stehenden Unterlagen ergibt sich, dass Pfandrechtsbegründungen überwiegend auf Österreichischen Liegenschaften vorgesehen waren. Neben dinglichen Sicherungsrechten wie den vorgenannten Pfandrechten war auch die sicherungsweise Abtretung von Miet- bzw. Versicherungsansprüchen vorgesehen. Die bestehende Besicherungslage ist auch für das Bestehen möglicher Absonderungsrechte in der Insolvenz und möglicher Rückflüsse aus der Treuhandschaft von Relevanz.
Wir führen für betroffene Anleihegläubiger die Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren durch und prüfen mögliche Ansprüche. Grundsätzlich stehen den Anleihegläubigern in der Insolvenz Rückzahlungsansprüche aus den Schuldverschreibungen zu. Denkbar ist auch, dass den Anleihegläubigern aus anderen Rechtstiteln (wie etwa Schadenersatz) gegenüber der Emittentin zustehen. Dies kann auch Einfluss auf die Höhe der Forderungen haben und daher zu einem höheren Rückforderungsanspruch führen. Generell prüfen wir derzeit auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen auch, wie die angebotenen Konditionen gemäß dem vorgeschlagenen Sanierungsplan aus Gläubigersicht zu beurteilen sind.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an office@aigner-partners.at
19.11.2021, RA Mag. Lukas Aigner, RA Maximilian Weiser, LL.M. (WU)