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Langjähriger Rechtsstreit zwischen der Stadt Linz und der BAWAG PSK wird im Wege eines Vergleichs beendet

Nach jahrelangem zähen Ringen vor Gericht ist es dem Team der Rechtsvertreter der Stadt Linz [Aigner Lehner Zuschin Rechtsanwälte und Wildmoser/Koch & Partner Rechtsanwälte] gelungen, mit den Rechtsvertretern der BAWAG PSK [Dorda Rechtsanwälte und Lansky, Ganzger, Goeth, Frankl & Partner Rechtsanwälte] einen Vergleich zu verhandeln.

Bekanntlich hatte der OGH zuletzt in der Entscheidung vom 18.08.2022, 10 Ob18/21a das CHF Swap-Geschäft zwischen der Stadt Linz und der BAWAG PSK aus dem Jahr 2007 für ungültig erklärt und damit dem Zwischenantrag der Stand Linz im Verfahren stattgegeben. Die OGH-Entscheidung war für das weitere Verfahren wegweisend und hat der Position der Stadt Linz natürlich erheblichen Auftrieb verliehen.  Aufgrund der von OGH bestätigten Ungültigkeit des Swap-Geschäfts war es der BAWAG PSK nicht mehr möglich, Erfüllungsansprüche aus dem Swap gegen die Stadt Linz geltend zu machen, welche diese im Jahr 2011 mittels Widerklage gegen die Stadt Linz gerichtlich geltend gemacht hatte. Die eingeklagten Forderungen der BAWAG PSK gegen die Stadt Linz hätten sich per Januar 2023 inklusive Zinsen auf über EUR 740 Mio. belaufen. Da die BAWAG PSK die Klage allerdings eventualiter auch auf sog. „Vertrauensschäden“ gestützt hatte (insb. Vertrauen auf die Gültigkeit des Geschäfts aufgrund eines Gemeinderatsbeschusses), war das Thema Schadenersatz (einschließlich Rückforderungsansprüchen) noch offen und die Rechtsstreitigkeiten trotz der OGH-Entscheidung noch nicht beendet.

Um die notwendigen Sachverhaltsgrundlagen für eine endgültige Entscheidung zu klären, wäre ein weiteres aufwändiges Beweisverfahren notwendig gewesen, sodass sich die Parteien einig waren, nun konzentriert nach Möglichkeiten einer vergleichsweisen Bereinigung der Streitigkeiten zu suchen. Nach intensiven Vergleichsgesprächen zwischen den Rechtsvertretern der Parteien in den letzten Monaten haben sich die Parteien - vorbehaltlich der endgültigen förmlichen Genehmigung durch den Gemeinderat der Stadt Linz - darauf geeinigt, dass die Stadt Linz eine Abschlagszahlung von EUR 12 Mio. leistet. Das ist im Verhältnis zur gesamten gerichtlich geltend gemachten Forderung der BAWAG PSK (zuletzt über EUR 740 Mio.) ein letztlich überschaubarer, leistbarer Betrag. Weiters verzichtet die Stadt Linz darauf, Rückforderungsansprüche zu stellen, sodass die Parteien mit der Einigung insgesamt und wechselweise volle Rechtssicherheit haben.

Gesamthaft betrachtet ist das aus unserer anwaltlichen Sicht eine sehr gute und faire Lösung. Danke an alle Kollegen, die an dieser Lösung mitgewirkt haben, natürlich speziell auch im Rechtsteam der Stadt Linz, aber auch an die Kollegen im Rechtsteam der BAWAG PSK für harte Argumente in der Sache, stets ohne die anwaltliche Kollegialität aus den Augen zu verlieren

18.01.2023, RA Mag. Lukas Aigner, Partner
Federführender Rechtsvertreter im Team der Stadt Linz seit Streitbeginn 2011 gemeinsam mit RA Dr. Gerhard Rothner, Wildmoser/Koch & Partner Rechtsanwälte

Weiterführende Berichterstattiung in der Causa Stadt Linz ./. BAWAG PSK finden Sie unter anderem in Der Standard, orf.at, Die Presse und Kurier.

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