Wirecard AG – Insolvenzverfahren am 25.08.2020 offiziell eröffnet – Forderungsanmeldung bis 26.10.2020 möglich
Am 25. August 2020 wurde vom Amtsgericht München nun auch förmlich das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG eröffnet und RA Dr. Jaffé zum Insolvenzverwalter bestellt. Gläubiger sind daher aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 26. Oktober 2020 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zwar sind die Wirecard-Aktionäre als solche nicht Gläubiger, aufgrund der besonderen Umstände besteht aber auch eine Haftung der Wirecard gegenüber jenen Aktionären, die im Vertrauen auf die unrichtigen Wirtschaftsdaten die Aktien zu einem überhöhten Preis erworben haben. „Das trifft auf sehr viele österreichischen Aktionäre zu“, so der auf Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwalt Lukas Aigner – „von Ausnahmen wie dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Braun und anderen Involvierten abgesehen“.
Die Anmeldung der Forderungen der Geschädigten im deutschen Insolvenzverfahren bedarf einer detaillierten Darstellung des Ersatzanspruches einschließlich des Sachverhalts und vor allem der rechtlichen Grundlagen, auf die der Schadensersatzanspruch gestützt werden soll.
Warum aber soll überhaupt ein geschädigter Aktionär die Forderungen anmelden? Ob die rechtswidrig geschädigten Aktionäre eine Zahlung aus dem Insolvenzverfahren erwarten können, ist die eine Sache. „Da in der Insolvenz zuerst jedenfalls dieGläubiger bedient werden, empfiehlt es sich, die Stellung als Geschädigter und damit als Gläubiger zu deponieren und eben die Schadenersatzforderungen anzumelden“, wie RA Roman Taudes ausführt. Es gibt aber noch einen weiteren wichtigen Aspekt, der hierzulande oft unbekannt ist. Laut deutschem Höchstgericht BGH trifft den Geschädigten eine Schadensminderungspflicht, wenn der Anspruch gegen Dritte, wie etwa die Wirtschaftsprüfer (hier EY) geltend gemacht wird. Zu dieser Schadensminderungspflicht gehört auch, Anmeldungen des Anspruchs etwa in Insolvenzverfahren durchzuführen, andernfalls kann eine empfindliche Kürzung des Anspruchs drohen.
Aufgrund der Vielzahl an geschädigten österreichischen Anlegern im Zusammenhang mit Wirecard haben Aigner Lehner Zuschin gemeinsam mit der spezialisierten deutschen Rechtsanwaltskanzlei Rotter Rechtsanwälte (München) eine Gruppenintervention für österreichische Geschädigte organisiert. Damit soll es geschädigten österreichischen Aktionären erleichtert werden, die Ansprüche in Deutschland und Österreich zu verfolgen. Wie bereits medial berichtet wurde, haben ALZ bereits eine erste Klage gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Braun in Österreich eingebracht. Die Teilnehmer der österreichischen Gruppenintervention werden dann auch den schon laufenden deutschen Verfahren angeschlossen. „Durch die Kooperation mit unseren deutschen Kollegen wird sichergestellt, dass die Ansprüche sowohl in Deutschland als auch in Österreich zielführend und umfassend verfolgt werden und die geschädigten Anleger einen lokalen Ansprechpartner und damit alles aus einer Hand haben“. [Lukas Aigner + Roman Taudes]
Für weitere Informationen wenden Sie sich an office@aigner-partners.at
28.08.2020, RA Mag. Lukas Aigner, RA Mag. Roman Taudes, LL.M.